Hörluchs ICP-Gehörschutz-Systeme

Hörgeräte am Lärmarbeitsplatz

Herkömmliche Hörgeräte sind am Lärmarbeitsplatz nicht zulässig. Die AS HÖRLUCHS ICP (Insulating Communication Plastic) Hörsysteme sind für den Einsatz am Lärmarbeitsplatz bauaufsichtlich zugelassen. Das System besteht aus einem Hörgerät mit einem speziell entwickelten Lärmarbeitsplatzprogramm und einer dafür zugelassenen Gehörschutzplastik (HAWEI ICP, SOWEI ICP). Das Hörsystem ist somit zu 100% eine PSA (Persönliche Schutzausrüstung) sowie zu 100% ein Medizinprodukt, welches im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt ist. Somit kann das Hörgerät auch für das Private Umfeld genutzt werden.

 

Zulassung: Dämmotoplastik nach DIN EN 352-2 und Hörgerät in Anlehnung der DIN EN 352-7

Hörgeräteversorgung als Medizinprodukt

  • rechtlicher Inverkehrbringer des Medizinproduktes ist die Firma Audio Service
  • Das gesamte System wird ausschließlich über die Firma Hörluchs programmiert und konfektioniert ausgeliefert. Wir als Lizensierter Partnerakustiker übernehmen die Versorgung nach den entsprechenden Richtlinien vor Ort
  • Zugelassen nach Medizinprodukte-Richtlinien
  • DHI (Deutsches Hörgeräte Institut) zur Prüfung des Medizinproduktes
  • Im Hilfsmittelrichtlinienverzeichnis (HilfsM-RL) eingetragen
  • Die in Verkehr gebrachten Medizinprodukte entsprechen der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte (MDD) und sind weltweit anerkannt

Hörgeräteversorgung als Persönliche Schutzausrüstung

  • rechtlicher Inverkeherbringer der Persönlichen Schutzausrüstung ist die Firma Hörluchs
  • Das geamte System wird ausschließlich über die Firma Hörluchs vorprogrammiert und konfektioniert ausgeliefert. Wir als Lizensierter Partnerakustiker übernehmen die Versorgung nach den Entsprechenden Richtlinien vor Ort
  • Zulassung nach Europäischen Richtlinien und Normen für Persöniche Schutzausrüstung
  • Hörgerät mit Baumusterprüfung und Zertifizierung eines Gehörschutzprogrammes nach DIN EN 352-7
  • Otoplastik mit Baumusterprüfung und Zertifizierung als persönliche Schutzausrüstung nach DIN EN 352-2
  • Abgabe nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie der LärmVibrationsArbeitsSchutzVerordnung